Bundesgerichtshof
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das oberste Gericht in der Bundesrepublik Deutschland für den Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit, d.h. in der Zivil- (z.B. Schadensersatzrecht) und Strafrechtspflege. Der BGH ist neben dem Bundesarbeitsgericht, dem Bundesfinanzhof, dem Bundessozialgericht und dem Bundesverwaltungsgericht einer der fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes.
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Urteil wegen Mordes an ehemaligem Pastor in Berlin rechtskräftig
Pressemitteilung 24/23 vom 02.02.2023
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Verhandlungstermin am 24. Februar 2023 um 9.00 Uhr in Sachen V ZR 140/22 ("Beschlusszwang" für bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums nach neuem Wohnungseigentumsrecht?)
Pressemitteilung 21/23 vom 01.02.2023
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Bundesgerichtshof weist Nichtzulassungsbeschwerde im Streit um Verwendungsersatzansprüche für die Sanierung der "Gorch Fock" zurück
Pressemitteilung 23/23 vom 01.02.2023
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Verhandlungstermin am 28. Februar 2023, 11.30 Uhr, Saal E 101 in Sachen KZR 71/21 (Bundesgerichtshof überprüft DFB-Reglement für Spielervermittlung)
Pressemitteilung 22/23 vom 01.02.2023
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Bundesgerichtshof entscheidet über Sonderbeiträge eines ehrenamtlichen Bürgermeisters an seine Partei
Pressemitteilung 20/23 vom 31.01.2023
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Bundesarbeitsgericht
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) ist die höchste Instanz in der Arbeitsgerichtsbarkeit und einer der fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes. Da gerade das Arbeitsrecht im Wesentlichen durch die Rechtsprechung geprägt wird, kommt den Entscheidungen des BAG zunehmend neben denen des Europäischen Gerichtshofs eine grundlegende Rolle zu.
Vor dem BAG ist die Revision gegen ein Urteil eines Landesarbeitsgerichts möglich, wenn sie im Urteil zugelassen wurde. Andernfalls kann diese Entscheidung mit einer Nichtzulassungsbeschwerde angefochten werden. Das BAG trifft grundsätzlich keine eigenen tatsächlichen Feststellungen, sondern überprüft die Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte ausschließlich im Hinblick darauf, ob sie Rechtsfehler enthalten. Dabei untersucht es, ob die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts eine Rechtsnorm verletzt und ob sie aus anderen Gründen (un)zutreffend ist. Soweit der vom Landesarbeitsgericht festgestellte Sachverhalt eine abschließende rechtliche Beurteilung nicht zulässt, wird dessen Urteil aufgehoben und der Rechtsstreit an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
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Besuchen Sie bitte die neue Webseite des Bundesarbeitsgerichts
www.bundesarbeitsgericht.de
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Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gehört nicht zum Instanzenzug, sondern überprüft diese als Akte der Staatsgewalt. Es wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes, insbesondere der Grundrechte. Daneben gibt es Landesverfassungsgerichte und Verfassungsgerichtshöfe der Länder, die über die Landesverfassungen wachen.
Kommt es zum Streit über die Verletzung der Normen des Grundgesetzes, kann das BVerfG von jedermann angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden. Allerdings findet keine vollständige Rechtsprüfung statt, sondern eine Prüfung am Maßstab des Verfassungsrechts. Insofern ist die Bezeichnung als oberstes deutsches Gericht unzutreffend.
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Beschluss vom 23. Januar 2023
Verfassungsbeschwerde gegen Beschluss im Haftbeschwerdeverfahren trotz vorangegangener Überschreitung der Dreitagesfrist zur Vorlage ans Beschwerdegericht erfolglos
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Beschluss vom 9. Januar 2023
Verfassungsbeschwerde bezüglich Vollzug von Abschiebungshaft trotz unterlassener Anhörung mangels Einlegung einer Anhörungsrüge unzulässig
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Beschluss vom 9. Januar 2023
Verfassungsbeschwerde trotz naheliegender Gehörsverletzung wegen unterlassener Anhörungsrüge unzulässig
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Beschluss vom 27. Dezember 2022
Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend rund zweijährigen Ausschluss des Umgangs zwischen Eltern und Kind
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Beschluss vom 12. Januar 2023
Erfolgloser Eilantrag wegen voraussichtlicher Unzulässigkeit einer noch zu erhebenden Verfassungsbeschwerde nach gegenwärtigem Vorbringen
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