Bundesgerichtshof
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das oberste Gericht in der Bundesrepublik Deutschland für den Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit, d.h. in der Zivil- (z.B. Schadensersatzrecht) und Strafrechtspflege. Der BGH ist neben dem Bundesarbeitsgericht, dem Bundesfinanzhof, dem Bundessozialgericht und dem Bundesverwaltungsgericht einer der fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes.
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Verhandlungstermin am 7. September 2022 um 9.00 Uhr in Sachen XII ZR 7/22 (Verfolgung der ungarischen Straßenmaut vor deutschen Gerichten)
Pressemitteilung 122/22 vom 12.08.2022
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Bundesgerichtshof bestätigt erneuten Freispruch vom Vorwurf des Mordes an einem Wuppertaler Unternehmerehepaar
Pressemitteilung 121/22 vom 08.08.2022
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Verhandlungstermin am 30. August 2022 um 9:00 Uhr in Sachen X ZR 66/21, 84/21 und 3/22 (Rücktritt von vorgesehenen Pauschalreisen wegen Covid 19)
Pressemitteilung 119/22 vom 05.08.2022
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Verkündungstermin am 25. August 2022, 10.30 Uhr, Saal E 101, Herrenstraße 45a, in der Strafsache 3 StR 359/21 (Verfahren betreffend u. a. die Ermordung des Dr. Lübcke) Hier: Akkreditierungsbedingungen für Medienvertreterinnen und Medienvertreter sowie Hinweise für Bürgerinnen und Bürger
Pressemitteilung 120/22 vom 05.08.2022
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Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union zu den Folgen eines Reiserücktritts wegen Covid 19
Pressemitteilung 118/22 vom 02.08.2022
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Bundesarbeitsgericht
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) ist die höchste Instanz in der Arbeitsgerichtsbarkeit und einer der fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes. Da gerade das Arbeitsrecht im Wesentlichen durch die Rechtsprechung geprägt wird, kommt den Entscheidungen des BAG zunehmend neben denen des Europäischen Gerichtshofs eine grundlegende Rolle zu.
Vor dem BAG ist die Revision gegen ein Urteil eines Landesarbeitsgerichts möglich, wenn sie im Urteil zugelassen wurde. Andernfalls kann diese Entscheidung mit einer Nichtzulassungsbeschwerde angefochten werden. Das BAG trifft grundsätzlich keine eigenen tatsächlichen Feststellungen, sondern überprüft die Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte ausschließlich im Hinblick darauf, ob sie Rechtsfehler enthalten. Dabei untersucht es, ob die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts eine Rechtsnorm verletzt und ob sie aus anderen Gründen (un)zutreffend ist. Soweit der vom Landesarbeitsgericht festgestellte Sachverhalt eine abschließende rechtliche Beurteilung nicht zulässt, wird dessen Urteil aufgehoben und der Rechtsstreit an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
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Besuchen Sie bitte die neue Webseite des Bundesarbeitsgerichts
www.bundesarbeitsgericht.de
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Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gehört nicht zum Instanzenzug, sondern überprüft diese als Akte der Staatsgewalt. Es wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes, insbesondere der Grundrechte. Daneben gibt es Landesverfassungsgerichte und Verfassungsgerichtshöfe der Länder, die über die Landesverfassungen wachen.
Kommt es zum Streit über die Verletzung der Normen des Grundgesetzes, kann das BVerfG von jedermann angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden. Allerdings findet keine vollständige Rechtsprüfung statt, sondern eine Prüfung am Maßstab des Verfassungsrechts. Insofern ist die Bezeichnung als oberstes deutsches Gericht unzutreffend.
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Beschluss vom 21. Juli 2022
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren mangels Erschöpfung des Rechtswegs in der Hauptsache
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Beschluss vom 22. Juli 2022
Ablehnung von Anträgen auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung einer Rechtsanwältin sowie Nichtannahme unzulässiger Verfassungsbeschwerden
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Beschluss vom 22. Juli 2022
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen beaufsichtigte Drogenscreenings mittels Urinkontrollen in Justizvollzugsanstalt
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Beschluss vom 22. Juli 2022
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde und Androhung einer Missbrauchsgebühr
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Beschluss vom 13. Juli 2022
Verfassungsbeschwerden betreffend das Abkommen über ein Einheitliches Patentgericht aus den Gründen des vorangegangenen Beschlusses erfolglos
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