Strafrecht

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Ich habe nichts gemacht! Ich bin unschuldig, also brauche ich auch keinen Anwalt ist wohl eine der fatalsten Fehleinschätzungen der Betroffene von unterliegen können.

Gerade im Strafrecht ist die rechtzeitige Vertretung durch einen Anwalt für den Mandanten häufig von existentieller Bedeutung. Die optimale Verteidigung in Strafsachen beginnt dabei in einem möglichst frühen Stadium des Verfahrens. Steht der Beschuldigte im Ermittlungsverfahren oder im häufig folgenden Strafverfahren der Polizei, beziehungsweise der Staatsanwaltschaft allein gegenüber, sind ihm die wesentlichen Grundlagen einer wirksamen Verteidigung nicht zugänglich. Ohne anwaltliche Vertretung hat er nicht einmal das Recht in die Akten der Ermittlungsbehörden Einsicht zu nehmen. Auch sollten Aussagen gegenüber dieser Strafverfolgungsbehörde grundsätzlich nur nach vorheriger anwaltlicher Beratung erfolgen.

Bereits dies belegt, wie wichtig es ist sich schon unmittelbar nach der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch einen Anwalt vertreten zu lassen. Dies gilt natürlich umso mehr, wenn während des Ermittlungsverfahrens ein Haftbefehl gegen den Beschuldigten ergeht. Ohne anwaltliche Hilfe ist in einer solchen Situation die erfolgreiche Wahrnehmung der eigenen Rechte kaum noch möglich.

Unabhängig vom Stadium des gegen Sie gerichteten Verfahrens nehme ich mir die Zeit, die für Ihre konsequente Verteidigung erforderlich ist. Meine ebony porn Tätigkeit beschränkt sich hierbei nicht auf das reine Strafrecht, sondern umfasst auch Ihre Vertretung in Ordnungswidrigkeiten- und Disziplinarverfahren.


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